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BayObLG, 16.06.1983 - 3 ObOWi 80/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 65, 314
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 27.11.2014 - 2 Ss 155/14
Ordnungswidriger erlaubnisloser Betrieb gewerblichen Güterkraftverkehrs: …
Betreiber im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 1b GüKG ist, wer den Transport in eigener Verantwortung führt und die Verfügungsgewalt über das eingesetzte Fahrzeug hat, wer also bestimmt, ob und wie die Beförderung durchgeführt werden soll (so BayObLG VRS 65, 314; OLG Köln, VRS 77, 377;… Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, G 218, § 19 GüKG Rn. 7). - OLG Düsseldorf, 23.10.1992 - 5 Ss OWi 309/92 Dies ist nicht der weisungsgebundene Fahrer, sondern der, der die Verfügungsgewalt über die eingesetzten Fahrzeuge hat und bestimmt, ob und wie die Beförderungen durchgeführt werden (vgl. BayObLG, Beschluß vom 16.6.1983 in VRS 65, 314,315).